Ein Placebo (lat. „ich werde gefallen“) im engeren Sinn ist ein Scheinarzneimittel, welches keinen Arzneistoff enthält und somit auch keine durch einen solchen Stoff
verursachte pharmakologische Wirkung haben kann. Im Gegensatz zum wirkstofffreien Placebo wird ein wirkstoffhaltiges Präparat Verum genannt.
Im erweiterten Sinn werden auch andere Scheininterventionen als Placebo bezeichnet, beispielsweise Scheinoperationen.
Placeboeffekte sind positive Veränderungen des subjektiven Befindens und von objektiv messbaren körperlichen Funktionen, die der symbolischen Bedeutung einer Behandlung
zugeschrieben werden. Sie können bei jeder Art von Behandlung auftreten, also nicht nur bei Scheinbehandlungen.
Placebos werden vor allem in placebokontrollierten klinischen Studien eingesetzt, um die therapeutische Wirksamkeit verschiedener Verfahren möglichst genau erfassen zu
können, idealerweise in Doppelblindstudien. Die Gabe von Placebos ist auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen und ethischen Grundsätzen geregelt und begrenzt. Die Gabe
von Placebos zur Behandlung von Krankheiten ist ethisch umstritten, wenn sie nicht auf einer informierten Einwilligung beruht und nicht im Rahmen der partizipativen
Entscheidungsfindung zwischen Patient und Arzt erfolgt.
Das Gegenstück zum Placeboeffekt ist der Nocebo-Effekt. Hierbei handelt es sich um unerwünschte Wirkungen, die analog einer Placebowirkung auftreten können.
• Infolink – Placebo bei Wikipedia
Artikel von Stephanie Kowalewski, zum Thema „Placebo - ein Nichts mit großer Wirkung“ PDF-Download hier (115 KB)
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